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  • Was ist der Schadenmanager?
    Der persönliche Schadenmanager ist ein kostenloses Service, welches das Team Zanyath seinen Kunden bei KZF- und Haushaltsschäden bietet. Sie profitieren im Schadensfall von einer raschen, unbürokratischen Abwicklung und Bearbeitung Ihres Schadens und genießen durch unsere vertrauenswürdigen Partner, zertifizierten Werkstätten und Handwerker zahlreiche Vorteile, sowie umgehende Betreuung.
  • Wann kann ich den Schadenmanager nutzen?
    Jeder KFZ- und Haushaltsschaden qualifiziert sich für die Inanspruchnahme des persönlichen Schadenmanagers.
  • Welche Vorteile bietet der Schadenmanager?
    Bei KFZ-Schäden genießen Sie folgende Vorteile: - Selbstbehalt Reduktion von € 100,- bei einem Schaden ab € 660,- - Gratis Hol- und Bringservice - Gratis Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur - Kostenlose Innen- und Außenreinigung des reparierten Fahrzeuges - Schadentracking für den aktuellen Reparaturstatus Bei Haushaltsschäden genießen Sie folgende Vorteile: - Erstversorgungsmaßnahmen - Begutachtung - Schadenbehebung - Endreinigung
  • Wie kann ich den Schadenmanager nutzen?
    Wenn es sich um einen KFZ- oder Haushaltsschaden handelt, können Sie den Schadenmanager nutzen. Hierfür können Sie unsere Online-Formular für die Schadensmeldung nutzen und angeben, dass Sie den Schadenmanager in Anspruch nehmen wollen. Alternativ können Sie uns selbstverständlich auch unter unserer Hotline +43224622266 erreichen.
  • Was versteht man eigentlich unter einer Versicherung?
    Versicherungen beruhen auf dem Grundsatz, dass Ihr Versicherungspartner als Kollektiv die finanziellen Risiken einzelner Versicherten übernimmt. Das bedeutet, dass Sie in einem Schadensfall eine Schadensleistung von Ihrer Versicherung erhalten.
  • Welche Versicherung sollte ich abschließen?
    Das Spektrum an Versicherungen ist sehr groß und die jeweiligen Arten müssen an persönliche Bedürfnisse und Risiken angepasst werden. Hier bedarf es einer individuellen Beratung und Risikoanalyse, sodass die bestmögliche Lösung für Sie identifiziert werden kann. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung! Vereinbaren Sie am besten ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch via office@teamzanyath.at oder telefonisch unter +43 2246 22266.
  • Was versteht man unter einer Deckungssumme/Versicherungssumme?
    Deckungssumme = Versicherungssumme. Dies ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, den eine Versicherung im Schadensfall bezahlt.
  • Was versteht man unter einem Unterversicherungsverzicht?
    Bei einem Unterversicherungsverzicht verzichtet der Versicherer im Schadensfall darauf zu prüfen, ob eine Unterversicherung vorliegt und ersetzt den Schaden abzugsfrei bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Was versteht man im Versicherungsbereich unter „Obliegenheiten“?
    Obliegenheiten sind Rechtspflichten, zu deren Einhaltung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, um eine Verschlechterung seiner Rechtsposition zu verhindern. Obliegenheitsverletzungen vor dem Schadenfall: Unterlassene Meldung (schriftlich) Vornahme einer Gefahrerhöhung ohne Meldung und Einwilligung des Versicherers verzögerte Maßnahmen der Sanierung (Erhaltungspflicht) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen, bei versicherten Gebäuden ordnungsgemäß instand zu halten, ordnungsgemäß zu verschließen und ist an Erhaltungspflicht gebunden. Obliegenheitsverletzungen nach dem Schadenfall: Wenn der Versicherungsnehmer bei einem unmittelbar drohenden oder eingetretenen Schaden nicht für die Erhaltung, Rettung und Wiedererlangung der versicherten Sachen sorgt. Wenn der Versicherungsnehmer bei Verlust von Sparbüchern und Wertpapieren die Sperre von Auszahlungen nicht unverzüglich beantragt. Wenn der Versicherungsnehmer im Schadenfall Maßnahmen der Sanierung verzögert. Wenn der Versicherungsnehmer sich weigert, bei der Schadenermittlung unterstützend mitzuwirken und/oder auf Verlangen dem Versicherer keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellt. Wenn die Schadenmeldung nicht unverzüglich erfolgt. Die Detaillierten Obliegenheiten finden Sie in den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen.
  • Was versteht man unter „Erstes Risiko“?
    Ein Versicherungsvertrag, dem zufolge der Versicherer verpflichtet ist, einen Schaden im Rahmen der Versicherungssumme jedenfalls zu ersetzen, ohne dass das allfällige Vorliegen einer Unterversicherung geprüft wurde.
  • Was versteht man unter einem Sperrschein/Vinkulierung?
    Erklärung des Versicherers, Entschädigungszahlungen an den Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung einer dritten Person (Vinkulargläubiger, i.d.R. Bank) zu leisten und Kündigungen des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer ebenfalls nur nach erfolgter Zustimmung des Vinkulargläubigers zu akzeptieren.
  • Welche Versicherung muss ich gesetzlich abschließen?
    Abgesehen von der gesetzlichen Sozialversicherung, sind folgende Versicherungssparten gesetzlich vorgeschrieben: KFZ-Haftpflichtversicherung Berufshaftpflicht einiger freier Berufe (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer, gerichtl. beeideter Sachverständiger, Versicherungsmakler...) sowie insbesondere für Immobilienberufe, da ansonsten keine Konzession erteilt wird Betriebshaftpflicht bei z.B Baufirmen
  • In welchem Zeitraum ist ein Schaden der Versicherung zu melden?
    Jeder Schaden ist unverzüglich (vgl. §33 Abs. 1 VersVG) dem Versicherer zu melden.
  • Was passiert, wenn die Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt wird?"
    Wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist kein Versicherungsschutz gegeben. Wenn Folgeprämien nicht bezahlt werden, erhält der Versicherungsnehmer eine Mahnung mit einer entsprechenden Nachfirst zur Zahlung.
  • Was ist ein Regress?
    Ein Regress bezeichnet im Zivilrecht den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, der diesem gegenüber zur Haftung verpflichtet ist. Beispiel: Eine Haftpflichtversicherung hat aufgrund einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schadenersatz zu leisten und fordert vom schuldtragenden Verursacher des Schadens die erbrachte Leistung zurück.
  • Was ist der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit?
    Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will aber jemand, der fahrlässig handelt, keinen „Erfolg“ (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen. Leichte Fahrlässigkeit: Leicht fahrlässig ist ein Verhalten, bei dem auch einem sorgfältigen Menschen ein solcher Fehler gelegentlich passiert. Grobe Fahrlässigkeit: Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn der Fehler einem nach besten Gewissen handelnden Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde. Erst seit einigen Jahren ist die grobe Fahrlässigkeit innerhalb der Eigenheim bzw. Haushaltsversicherung versicherbar. Beispiel: Eine Mutter kocht auf offenem Herd. Als das Telefon läutet, lässt sie die Pfanne unbeaufsichtigt und geht telefonieren. In der nächsten halben Stunde brennt die Küche ab. Hier liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
  • Was ist ein Vermögensschaden?
    Direkte Vermögensschäden sind speziell in der Haftpflichtversicherung von Bedeutung. Dabei handelt es sich um Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Reine (bloße) Vermögensschäden können unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden entstehen, also ohne Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut. Z.B.: Umsatzeinbußen, Betriebsunterbrechung, Fehlinvestitionen
  • Welche Schäden deckt meine Haushaltsversicherung?
    Dies hängt ganz vom ausgewählten Produkt bzw. Paket ab und Ihrem Risiko bzw. Wunsch der Abdeckung. Grundsätzlich laten die im Bündel versicherten Sparten: Feuer, Sturm, Glas, Einbruch, Leitungswasser, Haftpflicht
  • Wo gilt die Haushaltsversicherung?
    Die Haushaltsversicherung versichert grundsätzlich Schäden an dem Wohnungsinhalt der Risikoadresse, die in Ihrer Polizze angeführt ist. Mit Einschränkungen deckt sie auch Schäden in Nebenräumen und Gebäuden, sowie außerhalb im Freien am Grundstück und abseits vom Wohnort. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab.
  • Wogegen sollte ich mein Haus versichern?
    Aufgrund unserer Erfahrung und zu Ihrem grundlegenden Schutz empfehlen wir zumindest eine Versicherung des Hauses gegen Feuer und eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz.
  • Was ist der Unterschied zwischen indirektem Blitzschlag und direktem Blitzschlag in der Feuerversicherung?
    Indirekter Blitz: Alle Einwirkungen auf elektrische Einrichtungen durch Überspannung oder durch Induktion infolge von Blitzschlag oder atmosphärischer Entladungen. Direkter Blitz: Blitzschlag ist die unmittelbare Kraft- oder Wärmeeinwirkung eines Blitzes auf Sachen.
  • Ab welcher Windgeschwindigkeit wird die Sturmschadenversicherung wirksam?
    Ab 60 km/h
  • Wer kann bei Besitzwechsel einer Immobilie die Versicherungspolizze kündigen?
    Versicherer und Erwerber sind berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat (beginnend grundsätzlich mit der Kenntnis über den Eintrag in das Grundbuch) den bestehenden Vertrag zu kündigen. Ungeachtet des Kündigungsrechtes muss eine Veräußerung dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Versicherer dem Gesetz nach von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
  • Kann ich meine Haushaltsversicherung mitnehmen wenn ich umziehe?
    Selbstverständlich kann Ihre Versicherung auf Ihre neue Wohnung übertragen und in Bezug auf Größe und Ausstattung angepasst werden. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren. Tipp: Durch die rechtzeitige Meldung Ihres Umzugs gewährleisten Sie, dass Ihr Umzugsgut auch während der Übersiedelung versichert ist.
  • Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
    Eine wichtige und oft gestellte Frage :) Basierend auf den Rückmeldungen unserer Kund*innen und unserer jahrelangen Erfahrung können wir die Frage mit einem klaren JA beantworten. Warum? Wir sind in Österreich in der Freizeit gesetzlich nämlich nicht versichert und statistisch passieren die meisten Unfälle in der Freizeit. Es handelt sich bei einem Freizeitunfall um ein existenzgefährdendes Risiko, welches man mit einer privaten Unfallversicherung abdecken kann.
  • Wann handelt es sich um einen Unfall?
    Ein Unfall liegt grundsätzlich vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt.
  • Was versteht man unter Invalidität?
    Invalidität bedeutet, dass Sie in Folge eines Unfalls dauerhaft in Ihrer körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sind. Der Grad dieser Einschränkung wird mittels medizinischem Gutachten festgestellt und kommt in den sogenannten Gliedertaxen zum Ausdruck. Die Feststellung einer Invalidität kann frühestens nach einem Jahr ab Unfalltag gerechnet erfolgen.
  • Was ist eine Gliedertaxe?
    Die Gliedertaxe dient der Festlegung des Invaliditätsgrads und bestimmt damit, wie hoch der Leistungsbezug aus der privaten Unfallversicherung bei dauerhaften Beeinträchtigungen ist.
  • Was unterscheidet die Unfallversicherung von einer Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
    Die Krankenversicherung kommt für die Behandlungskosten nach Unfall oder Krankheit auf, bietet im Gegensatz zur Unfallversicherung aber keine weiteren Leistungen, um finanzielle Einbußen und Belastungen durch bleibende oder vorübergehende Beeinträchtigungen abzudecken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt Versicherungsschutz, wenn der Beruf aufgrund einer Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall zumindest 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Welche Vorteile habe ich durch eine private Krankenversicherung?
    Bei einer privaten Krankenversicherung sind, je nach persönlichem Bedarf, unterschiedliche Varianten wählbar. Eine Sonderklasse-Versicherung gestaltet Ihren Krankenhausaufenthalt angenehmer. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen einem Tarif für Einbett- oder Zweibettzimmer zu wählen. Ihr Krankenhaus (auch ein Privatspital) und Ihre Ärztin/Ihren Arzt können Sie selbst aussuchen. Aus einer Taggeld-Versicherung, erhalten Sie einen vereinbarten fixen Betrag pro Tag im Krankenhaus. Für ambulante schul- oder auch alternativmedizinische Heilbehandlungen wählen Sie einen unserer ambulanten Tarife.
  • Gilt die private Krankenversicherung weltweit?
    Grundsätzlich werden Leistungen aus der Taggeldversicherung oder Privatarztversicherung weltweit erbracht. In der Sonderklasseversicherung werden die tariflichen Leistungen weltweit erbracht. Die Kostendeckungsgarantie bei den Sonderklassetarifen gilt in allen österreichischen Vertragskrankenhäusern und allen öffentlichen und den Wiener Privatspitälern preislich gleichgestellten Krankenhäusern europaweit. Mit dem Zusatztarif wwmed gilt diese Garantie weltweit. Das gilt auch für geplante Behandlungen oder Operationen die in Österreich durchgeführt werden können.
  • Sind Kinder in der privaten Krankenversicherung mitversichert?
    Kinder sind nichtautomatisch mitversichert. Für eine solche Mitversicherung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Die vergünstigten Kinderprämien gelten bei den meisten Tarifen bis zum 20. Geburtstag.
  • Was sind Heilbehelfe?
    Heilbehelfe sind Hörapparate, Brillen, Kontaktlinsen, orthopädische Korsette sowie Schuheinlagen und die orthopädische Ausstattung von Schuhen. Keine Heilbehelfe sind Apparate, die zur Körper- und Krankenpflege dienen (z. B. Fieberthermometer, Inhalationsapparate, Eisbeutel, Milchpumpe, etc.).
  • Benötige ich für die Privatarztversicherung zwingend die Abrechnung meiner Pflichtversicherung?
    Mit der Abrechnung der Pflichtversicherung erhalten Sie die vollen Differenzkosten im Rahmen Ihrer Jahreshöchstleistung rückerstattet. Ohne Abrechnung der Pflichtversicherung erhalten Sie nur die tarifliche Vergütung.
  • Welche Ärzte sind in der Privatarztversicherung inkludiert?
    Sie haben mit einer Privatarztversicherung freie Privatarztwahl und profitieren von ambulanten Behandlungen bei niedergelassenen Ärzten ohne lange Wartezeiten. Folgende Leistungen sind inkludiert: • Komplementärmedizinische Behandlungen, • schulmedizinische Behandlungen, • Medikamente (auch homöopathische) und Heilbehelfe, • Psychotherapie • Physiotherapie • Heilbehelfe Wir ersetzen Ihnen die volle Differenz zwischen der verrechneten medizinischen Leistung und dem Erstattungsbetrag der Sozialversicherung.
  • Muss ich mein Fahrzeug versichern?
    Sie benötigen auf jeden Fall eine KFZ-Haftpflichtversicherung, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung darf ein Auto, Motorrad oder Moped nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
  • Bin ich schon versichert, obwohl ich noch keine Polizze habe?"
    Mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung im Zuge der Kfz-Zulassung sind Sie bereits Haftpflicht versichert - noch bevor Sie Ihre Polizze erhalten. Hierbei handelt es sich um eine "vorläufige" Deckung. Bei der Kfz-Kaskoversicherung und der Lenker- und Insassenunfallversicherung sind Sie ab Einlangen des Antrages bei der Wiener Städtischen im Rahmen des Sofortschutzes versichert.
  • Was bedeutet Selbstbeteiligung?
    Die Selbstbeteiligung, auch bekannt als Selbstbehalt ist der Anteil, den der/die Versicherungsnehmer/in im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Die Versicherung erstattet in einem Schadensfall nur Beträge, die über die Selbstbeteiligung hinausgehen.
  • Was versteht man unter dem Bonusretter?
    Ein selbst verschuldeter Unfall führt in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Höherreihung (plus drei Stufen) im Bonus-Malus System und damit zu höheren Versicherungsprämien. Die Wiener Städtische bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Bonusstufe (für die Stufen 0 bis 3) auch in einem solchen Fall zu sichern. Ab EUR 2,50 zusätzlich pro Monat können Sie Ihre Bonusstufe mit dem Bonusretter absichern.
  • In welchen Ländern gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
    Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, Abl.Nr.L192 vom 31. Juli 2003, Seite 23 unterzeichnet haben: Österreich, Belgien, Schweiz (und Liechtenstein), Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Finnland, Vereinigtes Königreich und Nordirland, die Kanalinseln, Gibraltar und die Isle of Man, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien (und die Republik von San Marino sowie der Vatikan-Staat), Irland, Island, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien (Stand Jänner 2019).
  • Wie lange brauche ich eine Vollkaskoversicherung?
    Eine Vollkaskoversicherung wird vor allem für neuwertige Fahrzeuge (nicht älter als 3 Jahre) empfohlen. Bei älteren Fahrzeugen empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung. Generell ist eine Kaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug dringend benötigen und es im Notfall nicht aus eigenen Mitteln ersetzen können.
  • Was ist der Vorausbonus?
    Den Vorausbonus können Sie in der Kfz-Kaskoversicherung bei Neuversicherung Ihres Fahrzeuges beantragen. Diese macht 15 % auf die Versicherungsprämie aus. Im Falle eines Schadensfalls, der zu einer Zahlung von mind. EUR 350,-- führt, entfällt dieser für zwei Versicherungsjahre. Sind Sie in diesen Versicherungsjahren schadensfrei, erhalten Sie diesen nach zwei Jahren wieder automatisch. Eine Prämienänderung aufgrund einer veränderten Bonus-Malus-Stufe müssen Sie bei uns nicht befürchten, diese hat darauf keine Auswirkung.
  • Was ist die GAP-Deckung?
    Eine GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung bezahlt, und dem Restleasingwert, der für das geleaste Fahrzeug noch zu zahlen ist.
  • Was ist eine Lenker- und Insassenunfallversicherung?
    Die Lenker- und Insassen-Unfallversicherung kann zusätzlich zu einer der drei Kfz-Haftpflichtversicherungen BASIC, CLASSIC und PREMIUM abgeschlossen werden und schützt sowohl Lenker/Lenkerin als auch alle Insassen im Falle eines Unfalles. In einem solchen Fall übernehmen wir die finanzielle Absicherung bei Invalidität sowie im Todesfall, unabhängig von der Schuldfrage.
  • Ich habe meinen Hauptwohnsitz geändert. Was muss ich beachten?
    Bitte beachten Sie, dass bei einer Änderung Ihres Hauptwohnsitzes auch die Adresse im Zulassungsschein geändert werden muss. Dies erfolgt in einer für Ihren Bezirk beliehenen Zulassungsstelle. Bitte legen Sie neben dem/n Zulassungsschein/en unbedingt auch das Fahrzeugdokument und einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Sofern es sich um einen Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Behördenbezirks handelt, ist nur eine Änderung der Adresse notwendig. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Behördenbezirk ist eine Ab- und Anmeldung bei vollen Kosten erforderlich. Bitte vergessen Sie auch nicht, der Versicherung den neuen Hauptwohnsitz zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.
  • Was ist die internationale Versicherungskarte?
    Die grüne Versicherungskarte („Grüne Karte“) benötigen Sie, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Sie bestätigt das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wird die Karte nicht vorgezeigt, kann eine Verwaltungsstrafe gegen Sie verhängt werden.
  • Brauche ich die Grüne Karte in außereuropäischen Territorien (z.B. Türkei, Russland)?"
    In Ländern außerhalb Europas ist es erforderlich die kostenpflichtige"Große Grüne Karte" mitzuführen. Diese ist vor Reiseantritt abzuschließen. Die kostenpflichtige "Große Grüne Karte" ist in folgenden Ländern erforderlich: Israel (IL) Marokko (MA) Russland (RUS) Tunesien (TN) Türkei (TR) Aserbaidschan (AZ) Die Große Grüne Versicherungskarte bestätigt die Erweiterung des Kfz-Haftpflichtschutzes für diese Länder. Ohne dieser haben Sie keinen Versicherungsschutz in den angeführten Ländern. Für den Iran (IR) wird trotz Grüne-Karten-Abkommen kein Versicherungsschutz ausgestellt.
  • In welchen europäischen Ländern muss die „Grüne Karte“ auf jeden Fall mitgeführt werden?
    Die Grüne Karte ist verpflichtend in folgenden Ländern mitzuführen: Albanien (AL) Großbritannien * Moldawien (MD) Montenegro (MNE) Nordmazedonien (MK) Türkei (TR) Ukraine (UA) Weißrussland (BY) * bis zum offiziellen Brexit-Datum ist es nicht verpflichtend, die Grüne Karte mitzunehmen. Wir empfehlen es Ihnen trotzdem. Es ist sinnvoll, die grüne Versicherungskarte auch in jenen Ländern mitzuführen, in denen sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Es kommt immer wieder vor, dass sie bei Kontrollen im jeweiligen Land verlangt wird (z.B. Grüne Karte in Italien oder Kroatien etc.).
  • Wo kann ich mein Auto an- und abmelden?
    Die Anmeldung erfolgt in einer Zulassungsstelle. HIERfinden Sie alle Zulassungsstelle in Ihrer Nähe!
  • Welche Unterlagen brauche ich bei der Anmeldung meines Fahrzeuges?
    Fahrzeugdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) Kaufvertrag bzw. anderer Besitznachweis Gültiges Prüfgutachten für Gebrauchtfahrzeuge Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen Versicherungsbestätigung (Kfz-Haftpflichtversicherung) Amtlicher Lichtbildausweis Vollmacht, sofern die Anmeldung in Ihrem Namen durchgeführt wird Die aktuelle Kostenübersicht finden Sie unter folgendem LINK.
  • Welche Unterlagen brauche ich für die KFZ-Abmeldung?
    Fahrzeugdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank) Alle Zulassungsscheine Alle Kennzeichentafeln Amtlicher Lichtbildausweis Vollmacht (wenn Sie nicht selbst in der Zulassungsstelle erscheinen)
  • Brauche ich eine Business Class Versicherung?
    Für Ihren Betrieb können wir - maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse - auf jeden Fall die Business Class Betriebsversicherung empfehlen. Sie ist der Sicherheitsplan für Ihren Betrieb und hilft Ihnen sorgenfrei zu wirtschaften. Durch die verschiedenen Bausteine passt sie sich optimal an Ihren Bedarf an: Die Business Class Versicherungs umfasst viele Leistungsspektren, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch näherbringen und wichtigsten Bereiche vorstellen.
  • Was sichert die Betriebsversicherung ab?
    Grundsätzlich sind folgende Elemente versicherbar: Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Fahrzeuge
  • Muss ich verpflichtend eine Gebäudeversicherung abschließen?
    Nein, es besteht keine Pflichtversicherung. Die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung dürfen aber bei Mietobjekten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden.
  • Was versteht man unter Betriebshaftpflicht?
    Betriebshaftpflicht ist der Schutz des Vermögens von natürlichen und juristischen Personen (Wirtschaftssubjekten) vor Belastungen aufgrund von Schadenersatzansprüchen.
  • Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
    Das hängt ganz vom Betrieb ab. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach der Betriebsart, dem Jahresumsatz und der Jahreslohnsumme.
  • Wofür bauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
    Nach dem Schadenersatzrecht haften Unternehmen für Schäden in unbegrenzter Höhe, teilweise auch mit dem Privatvermögen. Schäden, vor allem auch Personenschäden, können sehr hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, daher ist das Haftpflichtrisiko absolut existenzgefährdend.
  • Wer sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
    All jene, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wie Gesundheitsberufe, Sportlehrer, usw.
  • Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
    In den meisten Fällen wird die Berufshaftpflichtversicherung mit einer fixen Pauschalprämie verrechnet. Wir können uns aber gerne bei einem persönlichen Gespräch alle Details ansehen und gemeinsam die beste Lösung für Sie erarbeiten.
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